Masern

Die Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Masernviren werden durch Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen, von Person zu Person übertragen. Die ersten Symptome treten eine Woche bis drei Wochen nach der Infektion auf: Fieber, Schnupfen, Husten, Entzündung der Augen. Später erscheinen die für Masern typischen roten Flecken. Diese breiten sich ausgehend vom Gesicht über den ganzen Körper aus und das Fieber steigt auf hohe Werte. Häufig kommt es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündung (70-90 auf 1‘000Fälle), manchmal Lungenentzündung (10-60 auf 1‘000 Fälle) oder Hirnentzündung (2-20 auf10‘000 Fälle). Auch Behinderungen können zurückbleiben und in seltenen Fällen führen Masern zum Tod. Bei Erwachsenen verläuft die Krankheit oft schwerer und es entwickeln sich häufiger Komplikationen.

Wann sind Masern ansteckend?

Die Masern sind bereits ansteckend, bevor bei der erkrankten Person die roten Flecken auf- treten. Aus diesem Grund müssen nicht-immune Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in der Institution, die mit einem Masernfall Kontakt hatten und noch nicht krank sind, so rasch als möglich, d.h. bevor sie selber ansteckend sind, von der Institution ausgeschlossen werden und zu Hause bleiben.

Was geschieht bei einem Masernfall in einer Kita, in einer Volksschule oder Sonderschule, in einer Mittelschule oder in einer Berufsschule?

Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten können und um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können (z.B. Säuglinge vor dem Alter von 9 Monaten, Personen mit einem geschwächten Immunsystem),

  • werden die Erkrankten von der Institution während 4 Tagen nach Beginn des Hautausschlages
  • ausgeschlossen und müssen zu Hause bleiben;
  • werden die Nicht Geimpften mit Jahrgang 1964 oder jünger1, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, für maximal 21 Tage ausgeschlossen, es sei denn, sie konnten innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person geimpft werden oder sie haben Masern bereits durchgemacht. Die Ausgeschlossenen müssen zu Hause bleiben.

Auszug aus dem Merkblatt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern